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Arbeitszeitgesetz Schweiz: Was Arbeitgeber bei der Schichtplanung wissen müssen

22. Juni 20267 Min. Lesezeit

Wer in der Schweiz Schichten plant, kommt am Arbeitsgesetz (ArG) und seinen Verordnungen nicht vorbei. Dieser Überblick fasst die wichtigsten Regeln zusammen, die bei jeder Schichtplanung gelten.

Tägliche und wöchentliche Ruhezeit

Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden Ruhezeit liegen. Einmal pro Woche darf diese auf 8 Stunden verkürzt werden, sofern der Durchschnitt über zwei Wochen 11 Stunden beträgt.

Höchstarbeitszeiten

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt bei 45 Stunden für Mitarbeitende in Industrie, Büro und Detailhandel (grössere Betriebe) und bei 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmenden.

Nachtarbeit

Als Nachtarbeit gilt die Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr. Sie ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Bei vorübergehender Nachtarbeit besteht Anspruch auf einen Lohnzuschlag von 25 Prozent, bei dauernder Nachtarbeit auf eine Zeitgutschrift von 10 Prozent.

Sonntags- und Feiertagsarbeit

Sonntagsarbeit ist ebenfalls bewilligungspflichtig und mit einem Lohnzuschlag von 50 Prozent verbunden. Bestimmte Branchen sind davon ausgenommen oder haben Sonderregelungen.

Pausen

Die Arbeit ist durch Pausen zu unterbrechen: 15 Minuten bei mehr als 5,5 Stunden, 30 Minuten bei mehr als 7 Stunden und 60 Minuten bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit.

Wie Software hilft

Diese Regeln manuell bei jeder Schicht zu prüfen ist aufwändig und fehleranfällig. Planilo prüft Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten und Nachtarbeit automatisch und warnt, sobald ein Plan gegen das Arbeitsgesetz verstossen würde – damit Sie rechtssicher planen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen.

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